Abmahnung der Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi durch die Kanzlei Preu Bohlig und Partner

Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi. Die Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi wird vertreten durch die Kanzlei Preu Bohlig und Partner. Abmahngegenstand die Verletzung der Marke „superfly“. In der Abmahnung wird u. a. aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen und Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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